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   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2006 - L 3 KA 135/06 ER   

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https://dejure.org/2006,110242
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2006 - L 3 KA 135/06 ER (https://dejure.org/2006,110242)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.12.2006 - L 3 KA 135/06 ER (https://dejure.org/2006,110242)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. Dezember 2006 - L 3 KA 135/06 ER (https://dejure.org/2006,110242)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Hamburg, 28.06.2006 - L 2 KA 1/06

    Fortbestand der Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung über

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2006 - L 3 KA 135/06
    Sie hält das vom Antragssteller zitierte Urteil des BAG nicht für einschlägig und verweist auf das Urteil des LSG Hamburg vom 28. Juni 2006 - L 2 KA 1/06-.

    An dieser Einschätzung, die auch vom LSG Hamburg im Urteil vom 28. Juni 2006 - L 2 KA 1/06 - vertreten wird, hält der Senat fest.

  • BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 500/04

    Befristung - Altersdiskriminierung - Unanwendbarkeitsausspruch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2006 - L 3 KA 135/06
    Zur Begründung seiner Beschwerde verweist er auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 26. April 2006 (AZ: 7 AZR 500/04), in dem entscheiden worden sei, dass die nationalen Gerichte die volle Wirksamkeit des allgemeinen Verbots der Diskriminierung aus Altersgründen zu gewährleisten hätten und insoweit jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts unangewendet lassen müssten, auch wenn die Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie noch nicht abgelaufen sei.
  • LSG Hessen, 15.03.2006 - L 4 KA 32/05

    Vertragszahnarzt - Beendigung der Zulassung mit Vollendung des 68. Lebensjahres -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2006 - L 3 KA 135/06
    Dazu hat der Senat in seinem Beschluss vom 6. September 2006 - L 3 KA 112/06 - ausgeführt: "Wie das Hessische Landessozialgericht (Urt. vom 15. März 2006, L 4 KA 32/05) nimmt der Senat an, dass die in Rede stehende Regelung über die Beendigung der Tätigkeit als Vertragsarzt wegen Erreichens der Altersgrenze keine nicht-gerechtfertigte Diskriminierung wegen Alters im Sinne der Richtlinie darstellt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2006 - L 3 KA 112/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2006 - L 3 KA 135/06
    Dazu hat der Senat in seinem Beschluss vom 6. September 2006 - L 3 KA 112/06 - ausgeführt: "Wie das Hessische Landessozialgericht (Urt. vom 15. März 2006, L 4 KA 32/05) nimmt der Senat an, dass die in Rede stehende Regelung über die Beendigung der Tätigkeit als Vertragsarzt wegen Erreichens der Altersgrenze keine nicht-gerechtfertigte Diskriminierung wegen Alters im Sinne der Richtlinie darstellt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2007 - L 3 KA 69/07

    Verlängerung einer vertragsärztlichen Zulassung aufgrund einer mangelhaften

    Der Antragsgegner ist dem unter Hinweis auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 1. Dezember 2006 (L 3 KA 135/06 ER) entgegengetreten.

    Der Senat hat aber schon wiederholt bezweifelt, dass hiermit auch Benachteiligungen im Rahmen des sozialrechtlichen Leistungserbringungsrechts gemeint sind (Beschlüsse vom 01. Dezember 2006 - L 3 KA 135/06 ER; vom 21. Juni 2007 - L 3 KA 27/07 ER; ebenso Rixen, ZESAR 2007, 345, 347 ff).

  • SG Hannover, 04.07.2007 - S 24 KA 249/07
    Dies gilt insbesondere für den auch dieser Regelung zu Grunde liegenden Grundsatz einer Beendigung der vertragsärztlichen Zulassung am Ende des Kalendervierteljahres, in dem der Vertragsarzt sein 68. Lebensjahr vollendet (vgl. LSG Nds.-Bremen, Beschluss vom 1. Dezember 2006 - L 3 KA 135/06 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2016 - L 3 KA 119/15
    Dieser Betrag entspricht der Bedeutung der Sache für den Antragsteller; dabei geht der Senat in Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes in Statussachen in stRspr von den zu erwartenden Einnahmen für den Zeitraum eines Jahres aus (Beschluss vom 5. Februar 2007 - L 3 KA 130/06 ER (Genehmigung zur Erbringung und Abrechnung von Leistungen außerhalb der Zulassung); Beschluss vom 15. Februar 2007 - L 3 KA 135/06 ER (Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung über die seinerzeit geltende Altersgrenze hinaus); Beschluss vom 9. Dezember 2015 - L 3 KA 59/15 B ER (Genehmigung zur Teilnahme an Verträgen nach § 73c SGB V)).
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